Erweiterte Zulassung von Menschen mit Behinderungen für die Ausbildung zur Elementarpädagogin und pädagogischen Assistenz
abgestimmt am 07.07.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag bittet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu prüfen, ob Menschen mit Behinderungen künftig in den BMHS‑ und Kollegs‑Ausbildungsstätten zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen sowie zur pädagogischen Assistenz zugelassen werden können. Ziel ist die Stärkung von Inklusion und die Deckung des wachsenden Personalbedarfs im frühkindlichen Bildungsbereich.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Entschließung
Mensch mit Behinderung
vorschulische Erziehung
Schwerpunkte
Der steigende Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen seit 2010 hat den Personalbedarf in der Elementarpädagogik deutlich erhöht.
Aktuell gibt es eine fünfjährige Berufsausbildung zur Elementarpädagogin bzw. zum Elementarpädagogen und seit 2019 eine dreijährige Fachschule für pädagogische Assistenz.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.