Überarbeitung der 15a‑Vereinbarung zur Emissionsreduktion im Gebäudesektor

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die 2017 geschlossene 15a‑Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu überarbeiten, um die Sanierungsrate von Gebäuden auf mindestens 3 % pro Jahr zu erhöhen und damit die Klimaziele zu unterstützen. Vorgeschlagen werden Maßnahmen wie die Vorreiterrolle öffentlicher Gebäude, der Ersatz von Heizkostenzuschüssen durch dauerhafte Effizienzprogramme und die Anpassung von Bauordnungen sowie Förderungen für Photovoltaik und E‑Mobilität.
einfache Mehrheit XXVII 17.06.2020
Entschließung
Umwelt
Gesundheit
Föderalismus

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll die bestehende 15a‑Vereinbarung zwischen Bund und Ländern überarbeiten, um die jährliche Sanierungsrate von Gebäuden auf mindestens 3 % zu erhöhen.
  • Öffentliche Gebäude (Bundes‑, Landes‑ und Gemeindebesitz) sollen als Vorreiter für Energieeffizienz und umfassende Sanierungsmaßnahmen fungieren.

Eingebracht von

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