Einheitliche Definition der Sanierungsrate für österreichische Gebäude

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern die vom Umweltbundesamt und dem Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen vorgeschlagene einheitliche Definition der Sanierungsrate in Österreichs Statistik‑ und Klimapolitik zu übernehmen, um die Gebäudesanierung besser zu messen und das Klimaziel 2040 zu unterstützen.
einfache Mehrheit XXVII 27.06.2023
Entschließung
Baupolitik
Gesundheit
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die Einführung einer einheitlichen Definition der Sanierungsrate, um die Messbarkeit von Gebäudesanierungen zu verbessern.
  • Aktuell liegt die Sanierungsrate bei 1,4 %, das politische Ziel liegt jedoch bei 3,0 %; die Lücke soll durch bessere Daten und gezielte Maßnahmen geschlossen werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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