Steuerbefreiung für die Verwertung von Schadholz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine rückwirkende Steuerbefreiung (ESt für Privatpersonen, KESt für Agrargemeinschaften) bei der Verwertung von Schadholz ab dem 1. Januar 2018, um Waldbesitzer zu entlasten und die schnelle Beseitigung von beschädigtem Holz zu fördern.
einfache Mehrheit XXVII 23.06.2020
Entschließung
Gesundheit
Steuerwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Im Jahr 2019 wurden in Österreich rund 5,5 Mio fm Schadholz durch Borkenkäferbefall gemeldet – ein Rekordwert und ein Anstieg von über 10 % gegenüber dem Vorjahr.
  • Durch wiederholte Sturmtiefs (z. B. Yves, Herwart, Vaia) entstanden in den Jahren 2017‑2018 zusätzlich mehrere Millionen Kubikmeter Schadholz, die schwer zu transportieren und zu verwerten sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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