Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt die Aufhebung eines Erlasses, der intergeschlechtlichen Menschen den dritten Geschlechtseintrag nur nach ärztlicher Bestätigung erlaubt, und fordert einen diskriminierungsfreien Zugang gemäß Verfassungsgerichtshof‑Entscheidung.einfache Mehrheit XXVII 23.06.2020
Entschließung
Personenstand
Menschenrechte
Schwerpunkte
- Der aktuelle Erlass vom 20. Dezember 2018 verlangt eine ärztliche Bestätigung, bevor ein dritter Geschlechtseintrag vorgenommen werden kann.
- Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juni 2018 erkennt das Recht auf eine angemessene Bezeichnung im Personenstandsregister an.
Eingebracht von
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