Senkung der Überziehungszinsen auf 5 % – Corona‑Sonderregelung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Überziehungszinsen von Banken auf fünf Prozent pro Jahr zu begrenzen und für ein Jahr einen Corona‑Sonderzinssatz einzuführen, um Verbraucher während der Krise zu entlasten.
einfache Mehrheit XXVII 18.06.2024
Entschließung
Gesundheit
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Überziehungszinsen sollen auf maximal fünf Prozent pro Jahr begrenzt werden.
  • Ein einjähriger Sonderzinssatz von fünf Prozent soll für die Dauer der Corona‑Krise gelten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.