Zusammenfassung
Der Antrag verlangt, dass die österreichische Datenschutzbehörde bei allen datenschutzrelevanten Gesetzen und Verordnungen angehört wird – auch ohne formelles Begutachtungsverfahren.einfache Mehrheit XXVII 18.06.2020
Entschließung
Exekutive
Gesundheit
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die DSB muss bei allen Gesetzes- und Verordnungsinitiativen, die Datenschutzfragen berühren, angehört werden.
- Die Einbindung gilt auch dann, wenn kein formelles Begutachtungsverfahren durchgeführt wird.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.