Einbindung der DSB in alle datenschutzrelevanten Gesetzgebungsprozesse

Zusammenfassung

Der Antrag verlangt, dass die österreichische Datenschutzbehörde bei allen datenschutzrelevanten Gesetzen und Verordnungen angehört wird – auch ohne formelles Begutachtungsverfahren.
einfache Mehrheit XXVII 18.06.2020
Entschließung
Exekutive
Gesundheit
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die DSB muss bei allen Gesetzes- und Verordnungsinitiativen, die Datenschutzfragen berühren, angehört werden.
  • Die Einbindung gilt auch dann, wenn kein formelles Begutachtungsverfahren durchgeführt wird.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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