Schutzschirm für Kreditversicherer zur Sicherung des Warenverkehrs in der Corona‑Krise

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass der Staat rückwirkend ab März 2020 bis Ende 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen von Kreditversicherern übernimmt und dafür 65 % ihrer Prämieneinnahmen aus dem Jahr 2020 erhält. Ziel ist ein Schutzschirm, der Zahlungsausfälle in Lieferketten verhindert und so den Warenverkehr während der Corona‑Krise sichert.
einfache Mehrheit XXVII 30.06.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Finanzwesen
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll rückwirkend ab März 2020 bis zum 31.12.2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer übernehmen.
  • Kreditversicherer sollen 65 % ihrer Prämieneinnahmen aus dem Jahr 2020 an den Bund abtreten.

Eingebracht von

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