Gleiche Fristregelungen für elektronische und postalische Eingaben im Verwaltungsverfahren

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass elektronische Eingaben an Behörden und Gerichte künftig dieselben Fristen wie postalische Sendungen erhalten, weil die aktuelle Regelung zu Ungleichheiten führt.
einfache Mehrheit XXVII 30.06.2020
Entschließung
Informatik
Verwaltungsrecht
Post- und Fernmeldewesen
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Derzeit gelten unterschiedliche Fristregeln: Elektronische Eingaben sind nur rechtzeitig, wenn sie während der Amtszeiten bei einer Behörde eingehen, während postalische Sendungen das Postlauf‑Privileg nutzen.
  • Eine Gesetzesänderung von 2019 hat das Problem nur für das Bundesverwaltungsgericht behoben, nicht jedoch für andere Verwaltungsgerichte oder Behörden.

Eingebracht von

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