Vollständiger Entschädigungsanspruch für Gastronomie und Beherbergung nach dem Epidemiegesetz

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung allen Gastronomie‑ und Beherbergungsbetrieben, die wegen des COVID‑19‑Betretungsverbots geschlossen wurden, eine volle Entschädigung nach dem Epidemiegesetz gewährt, bis das Verbot aufgehoben ist. Er betont die massive Liquiditätskrise der Betriebe und fordert ein schnelles Handeln ohne bürokratische Hürden.
einfache Mehrheit XXVII 08.10.2020
Entschließung
Tourismus
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll allen Gastronomie‑ und Beherbergungsbetrieben, die vom Betretungsverbots betroffen waren, eine volle Entschädigung nach dem Epidemiegesetz gewähren.
  • Die geschätzten wirtschaftlichen Schäden betragen bis zu 4,2 Mrd. € für die Hotellerie und 3,3 Mrd. € für die Gastronomie, insgesamt bis zu 7,5 Mrd. €.

Eingebracht von

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