Abschaffung der Aufroll‑Pflicht des Jahressechstels im EStG 2020

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Einkommensteuergesetz 1988, indem er bestimmte Formulierungen in § 67 und § 77 streicht und die verpflichtende Aufroll‑Pflicht des Jahressechstels für das Jahr 2020 abschafft. Zusätzlich werden neue Ziffern 355 und 356 eingefügt, die das Anwendungsjahr festlegen und Kurzarbeit regeln.
einfache Mehrheit XXVII 07.07.2020
Gesetz
Gesundheit
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Der letzte Satz in § 67 Abs. 2 wird gestrichen, wodurch die Ausnahme für Elternkarenz bei der Begrenzung von einem Sechstel des Jahresgehalts entfällt.
  • In § 77 Abs. 3 wird die Wortfolge „, abgesehen von Fällen gemäß Abs. 4a,“ entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen.

Eingebracht von

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