Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Einkommensteuergesetz 1988, indem er bestimmte Formulierungen in § 67 und § 77 streicht und die verpflichtende Aufroll‑Pflicht des Jahressechstels für das Jahr 2020 abschafft. Zusätzlich werden neue Ziffern 355 und 356 eingefügt, die das Anwendungsjahr festlegen und Kurzarbeit regeln.einfache Mehrheit XXVII 07.07.2020
Gesetz
Gesundheit
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der letzte Satz in § 67 Abs. 2 wird gestrichen, wodurch die Ausnahme für Elternkarenz bei der Begrenzung von einem Sechstel des Jahresgehalts entfällt.
- In § 77 Abs. 3 wird die Wortfolge „, abgesehen von Fällen gemäß Abs. 4a,“ entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.