Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Tiertransportgesetz zu verschärfen: max. 300 km Strecke zum Schlachthof, max. 8 Stunden Transportzeit (4 Stunden für Geflügel) und strengere Kontrollen samt höherer Strafen.einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Die maximale Fahrstrecke vom Ausgangsort zum nächsten Schlachthof darf 300 km nicht überschreiten.
- Die Transportdauer beginnt mit der Beladung des ersten Tieres und darf höchstens 8 Stunden betragen; für Geflügel gilt eine Höchstdauer von 4 Stunden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.