Verschärfung der Tiertransportregelungen – Begrenzung von Strecke und Dauer

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, das Tiertransportgesetz zu verschärfen: max. 300 km Strecke zum Schlachthof, max. 8 Stunden Transportzeit (4 Stunden für Geflügel) und strengere Kontrollen samt höherer Strafen.
einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Die maximale Fahrstrecke vom Ausgangsort zum nächsten Schlachthof darf 300 km nicht überschreiten.
  • Die Transportdauer beginnt mit der Beladung des ersten Tieres und darf höchstens 8 Stunden betragen; für Geflügel gilt eine Höchstdauer von 4 Stunden.

Eingebracht von

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