Erweiterung der Medienzugangsrechte bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen

Zusammenfassung

Der Antrag fügt dem Geschäftsordnungsgesetz 1975 zwei neue Absätze hinzu, die Medienvertretern und Fraktionen unverzüglich Ton‑ und Bildaufnahmen aus medienöffentlichen Befragungen von hochrangigen Amtsträgern zur Verfügung stellen, sofern ein Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand besteht, und regelt deren Veröffentlichung nach § 20 VO‑UA.
2/3 Mehrheit XXVII 15.10.2020
Gesetz
Presse
Gesetzgebungsverfahren
parlamentarischer Ausschuss
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Ton‑ und Bildaufnahmen, die während medienöffentlicher Befragungen von hochrangigen Amtsträgern entstehen, müssen unverzüglich den Medienvertretern und den Fraktionen im Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt werden, wenn ein Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand besteht.
  • Für die Veröffentlichung der genannten Aufnahmen gilt die bereits bestehende Regelung des § 20 VO‑UA, die den Schutz sensibler Informationen sicherstellt.

Eingebracht von

Reden
Image of politician Krisper Stephanie, Dr. © Parlamentsdirektion

Krisper Stephanie, Dr.

NEOS

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Stocker Christian, Dr. © BKA/Andy Wenzel

Stocker Christian, Dr. - 66

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Krainer Kai Jan © Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS

Krainer Kai Jan - 57

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
tatsächliche Berichtigung
Image of politician Yılmaz Nurten © Parlamentsdirektion

Yılmaz Nurten

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Wortmeldung
Image of politician Stögmüller David © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Stögmüller David - 39

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat
Wortmeldung
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