Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt eine jährliche Förderobergrenze von 70 000 € für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe, um die EU‑ und österreichischen Agrarförderungen gerechter zu verteilen und ausschließlich an aktive Bauern zu zahlen.einfache Mehrheit XXVII 02.12.2021
Entschließung
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Einführung einer jährlichen Förderobergrenze von 70 000 € pro land‑ und forstwirtschaftlichem Betrieb.
- Die Obergrenze soll sicherstellen, dass Fördergelder vorrangig an kleine und mittlere Betriebe fließen.
Eingebracht von
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