Einführung einer Förderobergrenze von 70 000 € für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt eine jährliche Förderobergrenze von 70 000 € für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe, um die EU‑ und österreichischen Agrarförderungen gerechter zu verteilen und ausschließlich an aktive Bauern zu zahlen.
einfache Mehrheit XXVII 02.12.2021
Entschließung
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Einführung einer jährlichen Förderobergrenze von 70 000 € pro land‑ und forstwirtschaftlichem Betrieb.
  • Die Obergrenze soll sicherstellen, dass Fördergelder vorrangig an kleine und mittlere Betriebe fließen.

Eingebracht von

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