Einfügung eines Kommas im Epidemiegesetz 1950

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf fügt in § 4 Abs. 1 des Epidemiegesetzes 1950 nach der Wortfolge „§ 2 Abs. 2“ ein Komma ein. Die Änderung dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und hat keine inhaltlichen Auswirkungen.
einfache Mehrheit XXVII 09.07.2020
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein Komma wird nach der Wortfolge „§ 2 Abs. 2“ im Absatz 1 von § 4 eingefügt.
  • Durch die Komma‑Einfügung wird die Aufzählung von Verweisen im Text klarer getrennt.

Eingebracht von

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