Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt in § 4 Abs. 1 des Epidemiegesetzes 1950 nach der Wortfolge „§ 2 Abs. 2“ ein Komma ein. Die Änderung dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und hat keine inhaltlichen Auswirkungen.einfache Mehrheit XXVII 09.07.2020
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- Ein Komma wird nach der Wortfolge „§ 2 Abs. 2“ im Absatz 1 von § 4 eingefügt.
- Durch die Komma‑Einfügung wird die Aufzählung von Verweisen im Text klarer getrennt.
Eingebracht von
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