Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das COVID‑19‑Maßnahmengesetz um § 3a, der der Bezirksverwaltungsbehörde erlaubt, die Einhaltung von Auflagen durch Vor-Ort‑Kontrollen zu prüfen.einfache Mehrheit XXVII 09.07.2020
Gesetz
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
- Ein neuer § 3a wird eingefügt, der die Bezirksverwaltungsbehörde ermächtigt, die Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen zu kontrollieren.
- Die Kontrollen können auch vor Ort durchgeführt werden, also direkt am Standort der betroffenen Unternehmen oder Einrichtungen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.