Einfügung einer Kontrollbefugnis für Bezirksverwaltungsbehörden im COVID‑19‑Gesetz

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ergänzt das COVID‑19‑Maßnahmengesetz um § 3a, der der Bezirksverwaltungsbehörde erlaubt, die Einhaltung von Auflagen durch Vor-Ort‑Kontrollen zu prüfen.
einfache Mehrheit XXVII 09.07.2020
Gesetz
Gesundheit
Zivilschutz

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 3a wird eingefügt, der die Bezirksverwaltungsbehörde ermächtigt, die Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen zu kontrollieren.
  • Die Kontrollen können auch vor Ort durchgeführt werden, also direkt am Standort der betroffenen Unternehmen oder Einrichtungen.

Eingebracht von

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