Erweiterung der Kontrollbefugnisse der Bezirksverwaltungsbehörde im COVID‑19‑Maßnahmengesetz

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf fügt dem COVID‑19‑Maßnahmengesetz einen neuen § 3a hinzu, der der Bezirksverwaltungsbehörde das Recht einräumt, die Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen – auch durch Vor‑Ort‑Kontrollen – zu prüfen.
einfache Mehrheit XXVII 09.07.2020
Gesetz
Gesundheit
Zivilschutz

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 3a wird eingeführt, der die Kontrollbefugnisse der Bezirksverwaltungsbehörde festlegt.
  • Die Behörde darf sowohl Dokumente prüfen als auch Vor‑Ort‑Kontrollen durchführen, um die Einhaltung von Voraussetzungen und Auflagen sicherzustellen.

Eingebracht von

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