Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Härtefallfondsgesetz: Er streicht die NPO‑Klausel aus § 1 Abs. 1, entfernt einen Satz in § 1 Abs. 4 und fügt § 6 Abs. 3 ein, das den Inkrafttretenszeitpunkt regelt.einfache Mehrheit XXVII 09.07.2020
Gesetz
Gesundheit
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Schwerpunkte
- Der Verweis auf Non‑Profit‑Organisationen (NPO) wird aus § 1 Abs. 1 gestrichen, weil NPOs bereits durch ein eigenes Unterstützungsfondsgesetz abgedeckt sind.
- Der dritte Satz in § 1 Abs. 4 wird entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen.
Eingebracht von
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