Änderung des Härtefallfondsgesetzes – Streichung der NPO‑Klausel

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Härtefallfondsgesetz: Er streicht die NPO‑Klausel aus § 1 Abs. 1, entfernt einen Satz in § 1 Abs. 4 und fügt § 6 Abs. 3 ein, das den Inkrafttretenszeitpunkt regelt.
einfache Mehrheit XXVII 09.07.2020
Gesetz
Gesundheit
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit

Schwerpunkte

  • Der Verweis auf Non‑Profit‑Organisationen (NPO) wird aus § 1 Abs. 1 gestrichen, weil NPOs bereits durch ein eigenes Unterstützungsfondsgesetz abgedeckt sind.
  • Der dritte Satz in § 1 Abs. 4 wird entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen.

Eingebracht von

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