Keine Manager‑Boni und Dividendenausschüttungen bei Verlust‑Rückträgen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Unternehmen nur dann Verluste aus 2020 auf frühere Jahre zurücktragen dürfen, wenn bereits ausgezahlte Boni und Dividenden an Management und Aktionäre zurückgezahlt wurden.
einfache Mehrheit XXVII 22.06.2021
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass Unternehmen nur dann Verluste aus 2020 auf die Jahre 2018 und 2019 zurücktragen dürfen, wenn bereits ausgezahlte Boni an das Management zurückgezahlt wurden.
  • Ebenso muss sichergestellt sein, dass Dividenden, die an Aktionäre für die Jahre 2018‑2020 ausgeschüttet wurden, vorher zurückgezahlt sind.

Eingebracht von

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