Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, im dritten Quartal 2020 ein Drittel der Einkommen‑ bzw. Körperschaftsteuer aus den Jahren 2018 und 2019 an Einpersonen‑ und kleinen bis mittleren Unternehmen zurückzuerstatten, begrenzt auf maximal 200 000 € pro Betrieb.einfache Mehrheit XXVII 16.12.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Ein Drittel der in 2018 und 2019 gezahlten Einkommen‑ bzw. Körperschaftsteuer wird den betroffenen Unternehmen zurückerstattet.
- Die Rückerstattung ist pro Unternehmen auf maximal 200 000 € begrenzt, um Großkonzerne auszuschließen.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.