Erhöhung des steuerfreien Grundbetrags im Einkommensteuergesetz

Zusammenfassung

Das Gesetz erhöht den steuerfreien Grundbetrag von 11 000 € auf 15 300 €, passt die zweite Tarifstufe entsprechend an, behält den Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über 1 Million € bei und macht ihn unbefristet. Die Änderungen gelten ab dem Veranlagungsjahr 2020.
einfache Mehrheit XXVII 23.06.2020
Gesetz
Steuerwesen
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der steuerfreie Grundbetrag wird von 11 000 € auf 15 300 € pro Jahr erhöht.
  • Die zweite Tarifstufe wird von 11 000‑18 000 € auf 15 300‑18 000 € verschoben, sodass der 25 %-Satz erst ab 15 300 € greift.

Eingebracht von

Reden
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Oberrauner Petra, Mag.a Dr.in - 61

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Minnich Andreas - 51

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Fuchs Hubert, MMag. DDr. - 57

FPÖ

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Tomaselli Nina, Mag. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
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Doppelbauer Karin, Dipl.-Ing. - 51

NEOS

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Lercher Maximilian

SPÖ

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