Zusammenfassung
Das Gesetz erhöht den steuerfreien Grundbetrag von 11 000 € auf 15 300 €, passt die zweite Tarifstufe entsprechend an, behält den Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über 1 Million € bei und macht ihn unbefristet. Die Änderungen gelten ab dem Veranlagungsjahr 2020.einfache Mehrheit XXVII 23.06.2020
Gesetz
Steuerwesen
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der steuerfreie Grundbetrag wird von 11 000 € auf 15 300 € pro Jahr erhöht.
- Die zweite Tarifstufe wird von 11 000‑18 000 € auf 15 300‑18 000 € verschoben, sodass der 25 %-Satz erst ab 15 300 € greift.
Eingebracht von
Reden
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