Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, den bereits beschlossenen Verlustrücktrag für das Jahr 2020 auf das Vorjahr 2017 auszudehnen, um Unternehmen schneller Liquidität zu verschaffen.einfache Mehrheit XXVII 16.12.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Unternehmen sollen Verluste aus 2020 auf die Vorjahre 2019, 2018 und zusätzlich 2017 rücktragen können.
- Der Verlustrücktrag soll betragsmäßig unbegrenzt sein.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.