Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine befristete steuerliche Aufwertung von Vermögen und die Abzugsfähigkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen bis Ende 2022, um die Eigenkapitalquote und Bonität von Gastronomie‑ und Tourismusbetrieben zu stärken und einer drohenden Insolvenzwelle entgegenzuwirken.einfache Mehrheit XXVII 17.02.2022
Entschließung
Tourismus
Gesundheit
Finanzwesen
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Die aktuelle Krise hat zu hohen Verschuldungen und niedrigen Eigenkapitalquoten in Gastronomie‑ und Tourismusbetrieben geführt.
- Staatliche Überbrückungshilfen (90‑100 % der Kredite) decken nur kurzfristige Liquiditätsengpässe, lösen aber nicht die strukturellen Eigenkapitalprobleme.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.