Abstandsvorschriften für neue Deponien im Abfallwirtschaftsgesetz

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf fügt dem Abfallwirtschaftsgesetz neue Abstandsvorschriften für Deponien hinzu, die den Bau in der Nähe von Wohngebieten, Schulen, Kindergärten und Naturschutzflächen einschränken. Ausnahmen gelten für bestimmte Flächen im Flächenwidmungsplan und bereits genehmigte Anlagen.
einfache Mehrheit XXVII 25.11.2020
Gesetz
Abfall
Raumordnung
Abfallwirtschaft

Schwerpunkte

  • Neue Deponien dürfen nicht innerhalb von 300 m zu Bauland, erweitertem Wohngebiet, Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten sowie Naturschutz- und Nationalparkgebieten liegen.
  • Liegt das Grundstück 100‑300 m von den genannten Gebieten entfernt, kann die Deponie genehmigt werden, wenn sie im Flächenwidmungsplan als Betriebsgebiet oder Grünland ausgewiesen ist und die Gemeinde zustimmt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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