Verlängerung der Schulzeit für Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Zusammenfassung

Der Antrag von Abgeordneter Fiona Fiedler ändert § 32 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes, sodass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zu drei Jahre über den regulären Zeitraum hinaus eine reguläre Schule besuchen dürfen – ohne vorherige Zustimmung der Eltern oder Genehmigung einer Schulbehörde.
einfache Mehrheit XXVII 22.10.2020
Gesetz
Bildung
junger Mensch
Mensch mit Behinderung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf dürfen nun bis zu drei Jahre über den im ersten Absatz genannten Zeitraum hinaus eine reguläre Schule besuchen.
  • Die bisherige Regelung, die die Zustimmung der Eltern und die Bewilligung einer Schulbehörde erforderte, wird aufgehoben, um bürokratische Hürden zu reduzieren.

Eingebracht von

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