Vorübergehendes Aussetzen der Digitalsteuer auf Onlinewerbung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Österreich die seit Januar 2020 geltende fünfprozentige Digitalsteuer auf Onlinewerbung vorübergehend aussetzt, bis eine EU‑weite Digitalsteuer beschlossen ist. Begründet wird dies mit der Belastung österreichischer Unternehmen, insbesondere weil Anbieter wie Google die Steuer an ihre Kunden weitergeben und die Covid‑19‑Krise zusätzliche wirtschaftliche Schwierigkeiten verursacht.
einfache Mehrheit XXVII 16.12.2020
Entschließung
Internet
Gesundheit
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Seit dem 1. Jänner 2020 gilt in Österreich eine fünfprozentige Digitalsteuer auf Onlinewerbung für Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Mio. € und einem Inlandsumsatz von mindestens 25 Mio. €.
  • Kritiker*innen befürchten, dass große Internetkonzerne die Steuer auf ihre österreichischen Kund*innen abwälzen – Google hat bereits angekündigt, die Gebühr ab 1. November zu erhöhen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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