Aussetzung von Kammerumlagen und Nutzung von Kammerrücklagen zur Unternehmenshilfe während COVID‑19

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Wirtschaftskammern während der COVID‑19‑Krise keine Kammerumlagen erheben und ihre Rücklagen einsetzen, um Unternehmen in Not zu unterstützen.
einfache Mehrheit XXVII 22.10.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Wirtschaftskammern besitzen rund 1,4 Mrd. € an Rücklagen, die sofort zur Liquiditätshilfe für Unternehmen eingesetzt werden könnten.
  • Die Grundumlage von durchschnittlich 245 € pro Unternehmen soll für die Dauer der Pandemie ausgesetzt werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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