Ausnahme für Tierbetreuung bei Grenzschließungen während Pandemie

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag bittet die Bundesregierung, insbesondere den Außenminister, mit den Nachbarländern Gespräche zu führen, um eine Ausnahme von den Einreisebeschränkungen für Personen zu schaffen, die Tiere während einer Pandemie betreuen müssen. Er ergänzt die bestehenden Ausnahmen (z. B. für Güterverkehr und Schlüsselarbeitskräfte) um das Tierwohl.
einfache Mehrheit XXVII 29.09.2020
Entschließung
Grenze
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Internationale Beziehungen

Schwerpunkte

  • Durch die COVID‑19‑Pandemie wurden an den Schengen‑Binnengrenzen wieder Kontrollen eingeführt, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
  • Bereits bestehende Ausnahmen decken Güterverkehr, Berufspendler und Schlüsselarbeitskräfte ab, jedoch fehlt eine Regelung für Personen, die Tiere über die Grenze betreuen müssen.

Eingebracht von

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