Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf gewährt Arbeitnehmern bei behördlich veranlassten Schul‑ und Betreuungseinrichtungsschließungen während einer Epidemie oder Pandemie einen Anspruch auf Sonderbetreuungszeit mit Entgeltfortzahlung. Arbeitgeber erhalten dafür vom Bund eine Teilkostenerstattung, die innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Maßnahmen geltend zu machen ist.einfache Mehrheit XXVII 20.11.2020
Gesetz
Gesundheit
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Arbeitnehmer erhalten bei behördlich veranlassten Schul‑ oder Betreuungseinrichtungsschließungen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.
- Während dieser Sonderbetreuungszeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Eingebracht von
Reden
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