Bildungsbonus, Einmalzahlung & Verlängerung der Notstandshilfe wegen COVID‑19
abgestimmt am 13.10.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz führt einen täglichen Bildungsbonus von 4 € für Weiterbildungsmaßnahmen ein, gewährt eine einmalige Zahlung von 450 € an bestimmte Arbeitslose wegen COVID‑19 und verlängert die erhöhte Notstandshilfe bis zum 31. März 2021.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Gesetz
Gesundheit
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Ein täglicher Bildungsbonus von 4 € wird für Teilnehmer an AMS‑Weiterbildungsmaßnahmen gezahlt, die ab dem 1. Oktober 2020 beginnen und mindestens vier Monate dauern; der Bonus ist nicht pfändbar, gilt aber nur bei Vorliegen eines Zusatzbeitrags.
Personen, die zwischen dem 15. März und August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten haben – auch wenn sie wegen Krankengeldes oder einer Pflege‑/Heilanstalt pausiert waren – bekommen eine einmalige Zahlung von 450 €, die nicht steuerpflichtig und unpfändbar ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.