Verbot von Vollspaltenböden und Einführung von Einstreu für Schweinehaltung

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf verbietet Vollspaltenböden für Schweine, führt eine verpflichtende Einstreu von mindestens 50 g pro Tier und Tag ein und legt Mindestflächen für den Liegebereich fest. Für Neubauten gilt die Regelung ab 1 Januar 2021, für alle anderen Betriebe erst ab 1 Januar 2025.
einfache Mehrheit XXVII 18.03.2021
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Verbot von Vollspaltenböden für die Schweinehaltung.
  • Mindestmenge an weichem organischem Einstreu: mindestens 50 g pro Schwein und Tag.

Eingebracht von

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