Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt § 35a StAG einen neuen Absatz 1a hinzu, der die Veröffentlichung von Entscheidungen über die Einstellung von Ermittlungsverfahren in berichtspflichtigen Strafsachen vorschreibt.einfache Mehrheit XXVII 07.10.2020
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der neue Absatz 1a verpflichtet die Staatsanwaltschaften, Entscheidungen über die Einstellung von Ermittlungsverfahren in berichtspflichtigen Strafsachen zu veröffentlichen.
- Berichtspflichtige Strafsachen sind solche, bei denen ein besonderes öffentliches Interesse oder grundsätzliche Rechtsfragen vorliegen.
Eingebracht von
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