Erhöhung der Umweltfördermittel für Gewässer‑ und Siedlungswasserwirtschaft bis 2021

Zusammenfassung

Der Antrag erhöht die Fördermittel für Gewässerschutz bis 2021 auf 150 Millionen Euro und hebt den Barwert für Siedlungswasserwirtschaft von 140 Millionen Euro auf 290 Millionen Euro; das Inkrafttreten erfolgt mit Veröffentlichung.
einfache Mehrheit XXVII 10.03.2020
Gesetz
Umwelt

Schwerpunkte

  • Das maximale Fördervolumen für die Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer wird bis 2021 auf höchstens 150 Millionen Euro erhöht; davon dürfen maximal 50 Millionen Euro für Maßnahmen nach § 12 Abs. 9 verwendet werden.
  • Der Barwert für die Sondertranche Siedlungswasserwirtschaft wird von 140 Millionen Euro auf 290 Millionen Euro angehoben.

Eingebracht von

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