Zusammenfassung
Der Antrag erhöht die Fördermittel für Gewässerschutz bis 2021 auf 150 Millionen Euro und hebt den Barwert für Siedlungswasserwirtschaft von 140 Millionen Euro auf 290 Millionen Euro; das Inkrafttreten erfolgt mit Veröffentlichung.einfache Mehrheit XXVII 10.03.2020
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
- Das maximale Fördervolumen für die Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer wird bis 2021 auf höchstens 150 Millionen Euro erhöht; davon dürfen maximal 50 Millionen Euro für Maßnahmen nach § 12 Abs. 9 verwendet werden.
- Der Barwert für die Sondertranche Siedlungswasserwirtschaft wird von 140 Millionen Euro auf 290 Millionen Euro angehoben.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.