Der Entschließungsantrag verlangt, dass alle Taxi‑Lenker in Österreich mindestens das Sprachniveau B1 in Deutsch besitzen müssen. Er will die aktuelle Regelung, die nur A2 verlangt und nur bei Zweifeln an den Sprachkenntnissen, rückgängig machen und die Bundesministerin auffordern, die Betriebsordnung entsprechend zu ändern.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Entschließung
Handel
Industrie
Erwachsenenbildung
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die ursprüngliche Regelung in § 6 sah vor, dass Taxi‑Lenker mindestens B1‑Deutschkenntnisse nachweisen müssen, etwa durch einen österreichischen Pflichtschulabschluss mit Deutsch als Unterrichtssprache oder ein ÖIF‑Zertifikat.
Die aktuelle Verordnung der schwarz‑grünen Bundesregierung reduziert die Anforderung auf das niedrigere Niveau A2 und macht den Nachweis nur nötig, wenn bei der Prüfung Zweifel an ausreichenden Sprachkenntnissen bestehen.
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