Datenübermittlung von Stalking‑Opfern an Gewaltschutzzentren

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die Polizei bei Stalking‑Fällen die Daten der Opfer an Gewaltschutzzentren übermittelt, damit diese proaktiv Unterstützung anbieten können. Aktuell fehlt eine gesetzliche Regelung, sodass viele Betroffene keine Beratung erhalten.
einfache Mehrheit XXVII 01.12.2020
Entschließung
Informatik
Opferhilfe
Strafrecht
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Derzeit fehlt eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Polizei Daten von Stalking‑Opfern an Gewaltschutzzentren weitergibt, wodurch Betroffene oft keine Beratung erhalten.
  • Durch die Weitergabe der Daten soll es den Gewaltschutzzentren ermöglicht werden, proaktiv Kontaktverbote zu prüfen und Opfer sofort zu unterstützen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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