Anhebung der Pauschalvergütung für die Verfahrenshilfe

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine sofortige Erhöhung der Pauschalvergütung für die unentgeltliche Verfahrenshilfe, weil die aktuelle Vergütung seit über einem Jahrzehnt unverändert ist, obwohl die jährlichen Aufwendungen auf rund 40 Mio. EUR gestiegen sind.
einfache Mehrheit XXVII 14.10.2020
Entschließung
Notar
Rechtsanwalt
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Pauschalvergütung von 18 Mio. EUR pro Jahr ist seit über zehn Jahren unverändert, obwohl die jährlichen Aufwendungen für Verfahrenshilfe auf rund 40 Mio. EUR gestiegen sind.
  • Der Antrag verlangt, dass die Justizministerin per Verordnung die Pauschalvergütung an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse und das Auftragsvolumen anpasst.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.