Verlängerung der Weiterbeschäftigungsfrist für Lehrlinge auf sechs Monate

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf verlängert die verpflichtende Weiterbeschäftigung von Lehrlingen nach Abschluss ihrer Ausbildung von drei auf sechs Monate und tritt am 1. November 2020 in Kraft.
einfache Mehrheit XXVII 14.10.2020
Gesetz
Arbeitsrecht
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Die verpflichtende Weiterbeschäftigung von Lehrlingen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses wird von drei auf sechs Monate verlängert.
  • Die neue Regelung tritt am 1. November 2020 in Kraft, wie im neu eingefügten Absatz 13 zu § 36 festgelegt.

Eingebracht von

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