Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert § 28 (2) des Einkommensteuergesetzes: Aufwendungen für Instandhaltung und außergewöhnliche Kosten können über zehn Jahre abgeschrieben werden; subventionierte Aufwendungen bleiben steuerfrei, und bei Gebäudeverkäufen gelten besondere Regeln. Die Regelung gilt für die Steuerjahre 2021‑2025.einfache Mehrheit XXVII 14.10.2020
Gesetz
Gesundheit
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Aufwendungen für nicht‑regelmäßige Instandhaltungsarbeiten, außergewöhnliche technische Absetzungen und sonstige außergewöhnliche Kosten können auf Antrag gleichmäßig über zehn Jahre abgeschrieben werden.
- Instandhaltungsaufwendungen, die mit steuerfreien Subventionen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außen vor.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.