Steuerliche Abschreibung von Instandhaltungsaufwendungen auf zehn Jahre (EStG‑Änderung)

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert § 28 (2) des Einkommensteuergesetzes: Aufwendungen für Instandhaltung und außergewöhnliche Kosten können über zehn Jahre abgeschrieben werden; subventionierte Aufwendungen bleiben steuerfrei, und bei Gebäudeverkäufen gelten besondere Regeln. Die Regelung gilt für die Steuerjahre 2021‑2025.
einfache Mehrheit XXVII 14.10.2020
Gesetz
Gesundheit
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Aufwendungen für nicht‑regelmäßige Instandhaltungsarbeiten, außergewöhnliche technische Absetzungen und sonstige außergewöhnliche Kosten können auf Antrag gleichmäßig über zehn Jahre abgeschrieben werden.
  • Instandhaltungsaufwendungen, die mit steuerfreien Subventionen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außen vor.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.