Umsetzung des Sozialhilfe‑Grundsatzgesetzes zur Begrenzung von Zuwanderung
abgestimmt am 20.11.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass alle Bundesländer das Sozialhilfe‑Grundsatzgesetz vollständig umsetzen, insbesondere den § 10, der Leistungen für Personen ohne fünf Jahre Aufenthalt ausschließt. Er kritisiert, dass Wien und andere Länder die Ausführungsgesetze noch nicht erlassen haben, und schlägt Ersatzregelungen wie strengere Kinderzuschläge, einen gekürzten Arbeitsqualifizierungsbonus und Sanktionen bei fehlender Integrationsprüfung vor.
einfache MehrheitXXVII20.11.2020
Entschließung
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Alle Bundesländer sollen das Sozialhilfe‑Grundsatzgesetz vollständig umsetzen, insbesondere den § 10, der Leistungen für Personen ohne fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt ausschließt.
Die gleichzeitige Auszahlung von Mindestsicherung und Wohnbeihilfe soll verboten werden, um Doppelzahlungen zu verhindern.
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