Befreiung von Gebühren für behinderte Fahrer*innen bei Führerscheinverlängerung

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf fügt § 8 (2) des Führerscheingesetzes einen neuen Unterabschnitt 2a hinzu, der Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen von Stempel‑ und Verwaltungsgebühren befreit und keinen Kosten‑Ersatz für die Führerschein­ausstellung vorsieht.
einfache Mehrheit XXVII 06.07.2022
Gesetz
Straßenverkehr
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Unterabschnitt 2a wird in § 8 (2) des Führerscheingesetzes eingefügt.
  • Betroffene Personen werden von Stempel‑ und Verwaltungsgebühren befreit, wenn sie wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eine befristete Lenkberechtigung besitzen und ein ärztliches Gutachten für die Verlängerung benötigen.

Eingebracht von

Reden
Image of politician Weratschnig Hermann, MBA MSc © Parlamentsdirektion

Weratschnig Hermann, MBA MSc

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
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Deimek Gerhard, Dipl.-Ing. - 63

FPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
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Stark Christoph - 59

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
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