Anpassung der Nebengebührenzulage im Pensionsgesetz

Zusammenfassung

Der Antrag will die Obergrenze für die Nebengebührenzulage von Beamten erhöhen und ein Verfahren zur Abfällung überhöhter Ansprüche einführen, um mehr Gerechtigkeit im Pensionssystem zu schaffen.
einfache Mehrheit XXVII 19.06.2024
Gesetz
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Die Nebengebührenzulage darf künftig höchstens 20 % der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 i.V.m. § 108 ASVG betragen.
  • Übersteigt die zulässige Nebengebührenzulage den neuen Höchstbetrag, wird der überzählige Teil analog zu § 64 abgefunden.

Eingebracht von

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