Verlängerung Preisbindung & Ausweitung COVID‑19‑Testbefugnisse für Vertragsärzte
abgestimmt am 17.06.2021

Zusammenfassung

Der Antrag verlängert die Preisbindung für Generika bis Ende 2023, führt ab 2024 eine neue Fassung von § 351c Abs. 10 ein und erlaubt Vertragsärzt*innen sowie Vertragsambulanzen, COVID‑19‑Tests bei asymptomatischen Personen durchzuführen, wenn der Bundesminister die Bedingungen per Verordnung festlegt.
einfache Mehrheit XXVII 17.06.2021
Abänderung
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Die bisherige Preisbindung für Generika und Biosimilars wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert; ab dem 1. Jänner 2024 gilt die neue Fassung von § 351c Abs. 10.
  • Ein neuer Absatz 2a wird in § 742a eingefügt, der Vertragsärzt*innen und Vertragsambulanzen erlaubt, COVID‑19‑Tests bei asymptomatischen Personen durchzuführen, sofern der Bundesminister die Voraussetzungen per Verordnung festlegt.

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