Erweiterung des COVID‑19‑Krisenfonds und neue Unternehmens‑Entschädigungen
abgestimmt am 15.03.2020

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag erhöht das COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds‑Gesetz um eine Dotierung von acht Milliarden Euro, erweitert die Entschädigungsregelungen für Unternehmen und legt Kontrollen durch den Rechnungshof sowie die Volksanwaltschaft fest. Das Gesetz gilt bis zum 30. Juni 2020.
einfache Mehrheit XXVII 15.03.2020
Abänderung
Gesundheit
Finanzwesen
Zivilschutz
Arbeitsrecht
Haushaltsplan
Verwaltungsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Fonds erhält eine Anfangsdotierung von acht Milliarden Euro, die über Kreditoperationen des Bundes aufgebracht werden.
  • Ergänzt werden Maßnahmen zur Vergütung von Vermögensnachteilen für Ein‑Personen‑Unternehmen, Kleinst‑, Klein‑ und mittlere Unternehmen.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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