Erweiterung und Präzisierung der Mietförderung im COVID‑19‑Armut‑Gesetz
abgestimmt am 07.07.2021

Zusammenfassung

Der Antrag erweitert die Mietförderung des COVID‑19‑Armut‑Gesetzes auf alle Mietgegenstände zu Wohnzwecken, führt neue Bedingungen für pandemiebedingte Mietrückstände ein und legt Höchstbeträge für Förderungen fest.
einfache Mehrheit XXVII 07.07.2021
Abänderung
Gesundheit
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Förderungsumfang wird von reinen Mietwohnungen auf alle Mietgegenstände zu Wohnzwecken ausgeweitet, sodass auch Mieter von Einfamilien‑ und Reihenhäusern förderberechtigt sind.
  • Es wird festgelegt, dass die Förderung nur dann greift, wenn Mietrückstände ausdrücklich durch die COVID‑19‑Pandemie entstanden sind und ein Maximalbetrag pro Empfänger nicht überschritten wird.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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