Einmalzahlung von 150 € für Ausgleichszulage‑Bezieher 2022 und dauerhafte Einstufung steuerfreier Zulagen
abgestimmt am 15.12.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt das Sozialversicherungsgesetz, indem er steuerfreie Zulagen dauerhaft als nicht‑entgeltliche Bezüge definiert und für 2022 eine einmalige Zahlung von 150 € an Personen mit Ausgleichszulage im Dezember 2021 vorsieht. Die Zahlung ist steuer‑ und beitragsfrei und soll zum 1. März 2022 ausgezahlt werden.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Abänderung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Steuerfreie Zulagen und Bonuszahlungen werden dauerhaft als nicht entgeltliche Bezüge eingestuft, sodass sie nicht mehr als Einkommen gelten.
Für Personen, die im Dezember 2021 Anspruch auf Ausgleichszulage hatten, wird eine Einmalzahlung von 150 € gewährt. Die Zahlung erfolgt zusammen mit der Pensionszahlung zum 1. März 2022, ist steuerfrei und beitragsfrei.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.