Zusammenfassung
Der Antrag verlängert die Frist für zinsfreie Stundungen von Regressforderungen bis zum 30. Juni 2022 und führt eine monatliche Rückforderungsgrenze von 12 500 € pro Unternehmen ein, wenn Fördermittel wegen behördlicher Betretungsverbote nicht genutzt werden konnten.einfache Mehrheit XXVII 16.12.2021
Abänderung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Die Frist für die zinsfreie Stundung von Regressforderungen wird vom 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022 verlängert.
- Die gleiche Fristverlängerung wird auch in einem anderen Paragraphen des Gesetzes übernommen.
Eingebracht von
Hauptgegenstand
Dokumente (PDFs)
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