Fristverlängerung und neue Rückforderungsgrenzen für KMU‑Förderungen
abgestimmt am 16.12.2021

Zusammenfassung

Der Antrag verlängert die Frist für zinsfreie Stundungen von Regressforderungen bis zum 30. Juni 2022 und führt eine monatliche Rückforderungsgrenze von 12 500 € pro Unternehmen ein, wenn Fördermittel wegen behördlicher Betretungsverbote nicht genutzt werden konnten.
einfache Mehrheit XXVII 16.12.2021
Abänderung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Frist für die zinsfreie Stundung von Regressforderungen wird vom 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022 verlängert.
  • Die gleiche Fristverlängerung wird auch in einem anderen Paragraphen des Gesetzes übernommen.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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