Sicherstellung des Grundrechtsschutzes und Transparenz bei Ministerratsbeschlüssen während Krisen
abgestimmt am 20.03.2020Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Verfahren vor dem Verwaltungs‑ und Verfassungsgerichtshof, damit Fristen in Krisenzeiten nicht ausgesetzt werden, und verlangt Rundlaufbeschlüsse für Ministerratsentscheidungen.einfache Mehrheit XXVII 20.03.2020
Abänderung
Gesundheit
Verfassung
Wirtschaft
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Telekommunikation
Schwerpunkte
- Die Fristen für Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof sollen auch in Krisenzeiten unverändert gelten.
- Ziffern 1 und 3 des Artikels 19 werden gestrichen, um die Regelungen zu vereinfachen.
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