Änderungen zum COVID‑19‑Impfpflichtgesetz – Daten, Strafen und Fristen
abgestimmt am 20.01.2022

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag präzisiert das COVID‑19‑Impfpflichtgesetz, definiert detaillierte Daten, die an das ZMR und weitere Behörden übermittelt werden müssen, und ändert einige Formulierungen zu Strafen und Fristen.
einfache Mehrheit XXVII 20.01.2022
Abänderung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Formulierung „in den letzten 180 Tagen“ wird aus § 2 Z 5 gestrichen, um mehr Flexibilität bei der Festlegung von Impfintervallen zu ermöglichen.
  • Nach dem Wort „Anzahl“ wird die Wortfolge „der Impfungen“ eingefügt, um klarzustellen, dass sich die Angabe auf Impfungen bezieht.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.