Kostenlose Antigentests und COVID‑19‑Heilmittel über Apotheken
abgestimmt am 24.03.2022
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Gewerbliche, Bauern‑ und Beamten‑Sozialversicherungsgesetz, sodass Apotheken Antigentests und COVID‑19‑Heilmittel kostenlos an Versicherte ausgeben dürfen. Die Sozialversicherung zahlt pauschale Honorare von 10 € pro Testpaket und 15 € pro Heilmittel, finanziert aus dem Krisenfonds. Gültigkeit: 9. April 2022 bis 30. Juni 2022, mit möglicher Verlängerung bis 31. Dezember 2022.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Abänderung
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Öffentliche Apotheken dürfen während der Pandemie Antigentests zur Eigenanwendung an alle krankenversicherten Personen und deren berechtigte Angehörige ausgeben.
Für jede abgegebene Packung Antigentest zahlt die Sozialversicherungsanstalt ein Pauschalhonorar von 10 €; für jedes abgegebene COVID‑19‑Heilmittel erhalten Apotheken 15 €.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.