Erweiterung des COVID‑19‑Zweckzuschusses für Antigentests auf alle Anspruchsberechtigten
abgestimmt am 24.03.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert den COVID‑19‑Zweckzuschuss, sodass Bund, Länder und Gemeinden kostenlose Antigentests an Personen mit Anspruch auf Krankenfürsorgeleistungen zahlen können. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2022 und sieht einen maximalen Zuschuss von 10 Euro pro Packung (fünf Tests) vor.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Abänderung
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Bund zahlt bis zum 30. Juni 2022 maximal 10 Euro pro Packung (je fünf Antigentests) an Länder und Gemeinden, die die Tests kostenlos an Personen mit Anspruch auf Krankenfürsorgeleistungen verteilen.
Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Geburtsjahrgänge entfällt – alle Personen, die über eine Krankenfürsorgeeinrichtung versichert sind, erhalten die kostenlosen Tests, unabhängig vom Geburtsjahr.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.